rechtsanwaltskammer berlin

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4 Dokumente Für rechtsanwaltskammer berlin
  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Ing. Herwig G*****, vertreten durch Dr. Alois Zehetner, Rechtsanwalt in Amstetten, gegen die Antragsgegner 1. Rainer von H*****, 2. Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk M*****, und 3. John M*****, wegen EUR 43.799,99 sA, über den Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 28 JN den Beschluss gefasst:

    ... in einem Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin wegen Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigk...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache Prof. Mag. Irmtraud P*****, über den Revisionsrekurs der Einschreiterin Sieglinde L*****, vertreten durch Dr. Götz-Sebastian Hök, Rechtsanwalt in D-14050 Berlin, Eschenallee 22, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 12. Februar 2004, GZ 48 R 121/03d-52, womit infolge Rekurses der genannten Einschreiterin der Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 22. Oktober 2003, GZ 7 A 261/02a-35, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung, den Beschluss gefasst:

    ... einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragener Rechtsanwalt erbringen, wobei sie je...

  • Zurückweisung der Individualanträge betreffend die sogenannte "Rechtschreibreform"; keine aktuelle Betroffenheit einer die achte Klasse einer AHS besuchenden Antragstellerin durch die angefochtene, mit 01.09.98 in Kraft tretende Bestimmung der LeistungsbeurteilungsV; "Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung" kein Staatsvertrag gemäß Art140a B-VG, sondern rechtlich nicht verbindliche, gegenseitige Verwendungszusage der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner; angefochtene Erlässe der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten keine Verordnungen, sondern bloße Informationen bzw Empfehlungen ohne normativen Charakter

    ...den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag. z.H. der geschäftsführenden Rechtsanwaltskammer...Orthographischen Konferenz in Berlin beschlossen. Die neue Orthographie wurde in annäh...

  • ... Zeugen und Anfrage an die Rechtsanwaltskammer in Novi Sad zum Beweis, daß Pauschalvereinbarunge... an der Freien Universität Berlin, Heft 79, 149), umfaßt die Ausübung der Advokatu...



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