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. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen
... des Wortschatzes soll die Redegewandtheit und die Sprechbereitschaft der Schüler gesteige...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Ernst Chlan (Arbeitgeber) und Anton Tauber (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Alois B***,
Innsbruck, Josef-Pöll-Straße 18 a, vertreten durch Dr.Adolf Ingenhaeff-Berenkamp, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei P*** DER A***, 1021 Wien,
Friedrich Hillegeist-Straße 1, vertreten durch Dr.Alfred Kasamas, Rechtsanwalt in Wien, wegen Berufsunfähigkeitspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als...
... Verkaufskräfte allgemein, wie Redegewandtheit, Überzeugungskraft, Selbständigkeit und ein soli...
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. Verordnung: Änderung der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84 sowie Festsetzung von den Lehrverpflichtungsgruppen
... zahlreiche Möglichkeiten, die Redegewandtheit zu steigern. In der Literatur soll etwa die Zeit v...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Kellner sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka (AG) und Wilhelm Hackl (AN) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Waltrude D***, Bergstraße 3, 5760 Saalfelden, vertreten durch Dr. Peter Weidisch, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei P*** DER A***, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien, vor dem Obersten Gerichtshof nicht vertreten, wegen Berufungsunfähigkeitspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes in Arbeits- un...
...Rasche Reaktionsfähigkeit, Redegewandtheit, Kontaktfähigkeit und Kontaktfreudigkeit besitzt ...