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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Brigitte K*****, vertreten durch DDr. Ren‚ Laurer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts ob der EZ ***** Grundbuch *****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 30. November 2000, AZ 47 R 894/00v, folgenden
Beschluss
gefasst:
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. Bundesgesetz: Universitäts-Studiengesetz ? UniStG
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Der Oberste Gerichtshof hat am 5. Oktober 1979 unter dem Vorsitz des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pallin, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller, Dr. Kießwetter, Dr. Horak und Dr. Hörburger als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Winter als Schriftführers in der Strafsache gegen Anton A und andere wegen des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 2 sowie 15 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die von den Angeklagten Ren'e B und Christian C gegen das Urteil des Landesgerichtes Linz als Jugendschöffengerichtes vom 19. März 1979, GZ 24 Vr 1117/78-47, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen nach öffentlicher Verhandlun...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Juli 1983 unter dem Vorsitz des Hofrates des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, Dr. Schneider, Dr. Hörburger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Eier als Schriftführer in der Strafsache gegen Walter A wegen des Vergehens des teils versuchten, teils vollendeten schwe-n ren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 und 15 StGB sowie anderer Delikte über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis als Schöffengericht vom 25. März 1983, GZ. 7 Vr 1.023/82-42, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schneider, der Aus...
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. Bundesgesetz: Technische Studienrichtungen (Tech-StG 1990)
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. Europäisches Auslieferungsübereinkommen
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. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen und des Bundesgesetzes über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft im Jahre 1976 und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen
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. Bundesgesetz: Änderung des Hebammengesetzes und des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
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. Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
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. samt Anlage und Schlußprotokoll sowie Vereinbarung zur Durchführung; Zusatzabkommen zum Abkommen über Soziale Sicherheit samt Anlage und Zusatzvereinbarung zur Durchführung