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Keine Folge für Anträge des Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung von Bestimmungen zwischenstaatlicher Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; kein Widerspruch zu den Bestimmungen des Fremdenrechts über die Erleichterung des Reiseverkehrs und den Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht; Ergänzung des Fremdengesetzes durch das Schengener Übereinkommen; keine Aufhebung allenfalls gemeinschaftsrechtswidriger österreichischer Rechtsvorschriften durch den Verfassungsgerichtshof
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. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Zollverwaltungen in den Grenzgebieten
... nach Artikel 2 Absatz 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Die Zollverwalt...
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. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
...Gesetze. Verordnungen. Abkommen. Betriebsorganisation. Betriebliche Kommunikations...Schengener Abkommen. Zwischenstaatliche Vereinbarungen. Zollk...
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Keine Folge für Anträge des Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung von Bestimmungen zwischenstaatlicher Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; kein Widerspruch zu den Bestimmungen des Fremdenrechts über die Erleichterung des Reiseverkehrs und den Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht; Ergänzung des Fremdengesetzes durch das Schengener Übereinkommen; keine Aufhebung allenfalls gemeinschaftsrechtswidriger österreichischer Rechtsvorschriften durch den Verfassungsgerichtshof
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Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Inntalautobahn im Bereich des Grenzübergangs Kufstein-Kiefersfelden wegen Wegfalls der tatsächlichen Grundlagen für die Verordnungserlassung; keine Überprüfung seit 1979; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse durch den Abbau der Grenzabfertigung und der dazu dienenden Einrichtungen in Folge des Beitritts Österreichs zum Abkommen von Schengen
... des Übereinkommens von Schengen' (Schengener Durchführungsübereinkommen; SDÜ; Schengen II) u...
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. Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich zu den am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind
...49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der Abkommen einschließlich aller dazu ergangenen Schlußa...96 zur Einreiseverweigerung in dem Schengener Informationssystem ausgeschrieben ist;. Grenzüb...
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...November 1986 unterzeichnete Abkommen zwischen. Österreich und Italien über die Z... nach Artikel 40 und 41 des Schengener Durchführungsübereinkommens und Artikel 16 u...
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Keine Verletzung des Gleichheits- und des Eigentumsrechtes durch die Neufestsetzung der Höhe der Sicherheitsabgabe für Luftbeförderungsunternehmen; keine Anwendung des für kommunale Benützungsgebühren entwickelten Äquivalenzprinzips in Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Adäquanz für Sicherheitsmaßnahmen; keine Unsachlichkeit, keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes
... rechtlich (vor allem durch das Tokioter Abkommen, das Schengener Durchführungsübereinkommen, ...
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. Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Schlußakte
...in Übereinstimmung mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 Kundgemacht in BGBl. Nr. 55/1955... Schweden als Unterzeichner der Schengener. Übereinkommen werden ermächtigt, untereinan...
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. Bundesgesetz: Fremdengesetz 1997 ? FrG
...(6) Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) ist das ... einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-A...