schuldrechtsreform

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1 Dokument Für schuldrechtsreform
  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter S*****, vertreten durch Dr. Elisabeth Vlasaty, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanwalt in Wien, wegen 22.260 EUR s.A., infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Teilzwischenurteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 12. Juni 2006, GZ 13 R 100/06f-15, womit infolge Berufung der beklagten Partei unter anderem das Urteil de...

    ... des BGH (zum Recht vor der Schuldrechtsreform mit 1. Jänner 2002) endet die Hemmung auch, wenn ...



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