Schulischer Abschluss

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4 Dokumente Für Schulischer Abschluss
  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Philipp H*****, Schüler, *****, vertreten durch Dr. Georg Maxwald und Dr. Georg Bauer, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei O***** Tennisverband, *****, vertreten durch die Rechtsanwälte Ganzert, Ganzert & Partner OEG in Wels, wegen EUR 18.457,85 sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 11. Juli 2006, GZ 3 R 42/06a-11, womit das Urteil des Landesgerichts Linz vom 30. November 2005, GZ 5 Cg 176/05k-7, teilweise abgeändert wurde, i...

    ... nicht entsprechender sportlicher und schulischer Leistungen des Klägers - er musste nach der Saiso... seien unwirksam, weil er bei deren Abschluss lediglich von seinem Vater vertreten worden sei. E...

  • . Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden

    ... die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken. Aber auch die enge Wechs... und ergänzen; Anfang, Höhepunkt, Abschluss von Texten erkennen und formulieren. – Geda...

  • Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des KFG 1967 betreffend die an den Inhaber einer Fahrschulbewilligung gestellten Anforderungen hinsichtlich einer bestimmten technischen Ausbildung; keine Inländerdiskriminierung; Gleichwertigkeitsprüfung bei Bewerbern aus anderen EU-Staaten

    ... verlange, sondern sich auch mit dem Abschluss einer Höheren technischen Lehranstalt (HTL) beg...KFG-Novelle gesteckten Rahmens" schulischer Nachweise. Die Bundesregierung erachtet die im Erk...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Roman Moser, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Doris H*****, Verkäuferin, *****, vertreten durch Dr. Roswitha Ortner, Rechtsanwältin in Villach, wegen 631.709,17 S, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 2. März 2000, GZ 4 R 7/00g-27, mit dem das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 29. Oktober 1999, GZ 22 Cg 67/99s-23, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung ) den Beschluss gefasst: Das durch die...

    ... ließen, wurde die Antragstellung auf Abschluss des Mobilienleasingvertrages seitens der Bank bef...Nach ihrer Einschätzung war ihr schulischer Erfolg durchschnittlich, wenngleich sie die erste ...



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