Der Oberste Gerichtshof hat am 14.Oktober 1982
unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, Dr. Kral, Hon.Prof. Dr. Steininger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Stortecky als Schriftführerin in der Strafsache gegen Josef A wegen des Vergehens des teils versuchten, teils vollendeten, geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs nach § 256, 15 StGB über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 20.November 1981, GZ. 20 b Vr 5603/81-42, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshof...
... StGB keineswegs voraus, daß ein Staatsgeheimnis (§ 255 StGB) verraten oder preisgegeben wird, wie...