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  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dkfm. Dr. Horst J*****, vertreten durch Dr. Michael Rami, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei 1. T***** GmbH & Co KG, und 2. T***** GmbH, ***** beide vertreten durch Giger, Ruggenthaler & Simon Rechtsanwälte KEG in Wien, wegen Unterlassung, über den Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 13. August 2003, GZ 2 R 97/03d-10, mit dem der Beschluss des Handelsgerichtes Wien auf Abweisung des Sicherungsantrag...

    ... H***** AG pleite" sei und "den Ausgleich anmelden" habe müssen. Es hieß dort auszugsweise:. "Die a..., die Online-Werbung, elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten sowie Dienste, die ...



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