tarifvertrag arzte

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  • Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Inanspruchnahme einer dem Finanzminister als belangter Behörde gesetzlich nicht zukommenden Zuständigkeit; Beschwerdelegitimation der Stadtgemeinde Innsbruck gegen einen an eine ihrer Dienststellen (hier: Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck) gerichteten Bescheid gegeben; öffentlich-rechtlicher Charakter der Ausgleichszahlungen und Ersatzleistungen des Bundes im Rahmen der die Mehrbelastungen der Unternehmer durch den Ausschluß vom Vorsteuerabzug ausgleichenden Beihilfen im Gesundheits- und Sozialbereich; Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes gem Art137 B-VG und nicht der Gerichte oder Verwaltungsbehörden zur Entscheidung über diese Ansprüche finanzausgleichsrechtlichen Charak...

    ... vom Patienten zu zahlende Betrag im Tarifvertrag festgelegt ist.". 3. Die Stadt Innsbruck ist Recht...



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