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Verstoß gegen das Prinzip der Marktfreiheit durch die Bevorzugung der Marktplatzinhaber des Vorjahres bei der Vergabe von Standplätzen am Christkindlmarkt; Wirkung der geprüften Bestimmung auch für den jeweils kommenden Markt; Schaffung eines geschlossenen Kreises von Marktteilnehmern nicht zulässig trotz der Notwendigkeit von Beschränkungen
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