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. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur betreffend die 2. Konsultationstagung des Berichterstatters und des Autorenteams für das IHP-Projekt ED 4 "Experimentelle Unterrichtsmethoden zum Wasserwirtschaftsstudium
(Übersetzung). UNESCO Der Generaldirektor DG/0.5/SS/CS.58. Paris, 4. Apr...
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...Oktober 2005 in Paris von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet ...
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...Dezember 1982 an am Sitz der UNESCO in Paris zur Unterzeichnung auf. Artikel 5. (1) Je...
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. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Expertentagung über Kommunikationsmedien und zwischenmenschliche Kommunikation
(Übersetzung). UNESCO Der Generaldirektor DG/0.5/SS/CS/9. Paris, 24. Jul...
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. Kundmachung: Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens, revidiert am 24. Juli 1971 in Paris
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkun...
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. Kundmachung: Verlautbarung des Abkommens zwischen der Österreichischen Regierung und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über das Europäische Sozialwissenschaftliche Koordinations- und Dokumentationszentrum in Wien.
... unterstellt ist und deren Sitz sich in Paris befindet, darstellt;. daß dieses Zentrum in Zuk...
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. Übereinkommen über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa samt Erklärung der Republik Österreich
...daß, wie die Generalkonferenz der UNESCO wiederholt in ihren Entschließungen über Zus...Geschehen zu Paris am 21. Dezember 1979 in englischer,. französisc...
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. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkun...
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. Bundesgesetz: Errichtung eines Bundesministeriums für Bauten und Technik und Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien
...¶sterreichische Delegation bei der OECD in Paris und die Wirtschaftliche Verbindungsstelle in Washi... für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). und sonstiger zwischenstaatlicher Organisationen...
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. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen
Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO haben die Niederlande und Peru ihre Beitritts- bzw...