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... und internationales Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht in München kann auf die Daue...
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. samt Anhang
...Artikel 7. (1) Die Dauer des durch diese Übereinkunft gewährten Schut...wenn das Urheberrecht den Miturhebern eines Werkes gemeinschaftlich zust...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** Vertriebsgesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Lirk und andere, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei Dr. Harald B*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der S***** GmbH in Liqu., *****, wegen 11.082,21 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei (Revisionsinteresse 9.752,30 EUR sA) und der beklagten Partei (Revisionsinteresse 1.3...
...; es sollte sich dabei um eine urheberrechtlich schutzfähige Darstellung handeln, um gegenüber d... das damit verbundene Urheberrecht für die Dauer von 20 Jahren an die Klägerin übertragen habe. N...
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. Welturheberrechtsabkommen revidiert in Paris samt Zusatzerklärung, Entschließung und Zusatzprotokollen
... dem Wunsch geleitet, den Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst in... Schutzfristen vor, so darf die Dauer der ersten Frist nicht weniger als eine der in Buc...
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. Verordnung: Befähigungsnachweis für die Gewerbe der Drucker und der Druckformenhersteller
...9. Medienrecht,. 10. Urheberrecht,. 11. Verlagsrecht,. 12. Arbeitnehmerschutzrecht m...(2) Die Dauer des mündlichen Prüfungsteiles darf 20 Minute...
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. samt Erklärung
...Artikel 7. (1) Die Dauer des durch diese. Übereinkunft gewährten Schu...wenn das Urheberrecht den Miturhebern eines Werkes gemeinschaftlich zust...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr. Friedl, als Vorsitzenden und durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith, Dr. Petrag und Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard B***, Schriftsteller, 2385 Breitenfurt, Schloßallee 10, vertreten durch Dr. Hans Perner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei W*** E*** I*** Edith H***, Alleininhaberin Edith H***,
Wien, Seilergasse 12, vertreten durch Dr. Hanns F. Hügel, Rechtsanwalt in Mödling, wegen Feststellung (Streitwert S 150.000,--), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 7. ...
... Verlagsverträge, mit denen er ihr für die Dauer der geltenden urheberrechtlichen Schutzfristen das...
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. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau über den Amtssitz der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau
... internationale Verträge, die das Urheberrecht betreffen und denen die Republik Österreich an... der Kommission haben für die Dauer der Versicherung die Beiträge zur Gänze an d...
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... im Ursprungsland des Werkes festgesetzte Dauer nicht überschreiten kann, ist in Österreich unmi... zwingende Begrenzung des Urheberrechtsschutzes auf die Schutzdauer im Ursprungsland vor; dem öst...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, vertreten durch den Nachtragsliquidator Univ. Prof. Dr. Walter D*****, dieser vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Ö*****, vertreten durch Korn Frauenberger Rechtsanwälte OEG in Wien, und der Nebenintervenientin auf Seiten des Beklagten M***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Georg S. Mayer, Rechtsanwalt in Wien, wegen 10.000 EUR, über die Revision des Beklagten gegen ...
... Filmwerken bestünden, das Urheberrecht noch aufrecht sei und somit noch weiteres Vermöge... es aber naturgemäß frei, Beginn wie auch Dauer der Verjährungsfrist abweichend von § 1478 ABGB ...