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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 23 September 1994
Kundmachung (K)
770. Kundmachung: Hoheitszeichen der Republik Usbekistan
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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 19 Oktober 2000
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
181. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan samt Anhang
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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 10 August 1999
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
151. Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte
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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 24 Mai 2002
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
91. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und im Kampf gegen Kriminalität
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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 12 Juni 2009
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik ...
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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 03 August 2001
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
167. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen
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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 27 Juli 2001
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
150. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 12 Juni 2009
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechi...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer, Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dorda Brugger & Jordis, Rechtsanwälte Gesellschaft mbH in Wien, wider die beklagte Partei N***** B*****, Usbekistan, vertreten durch Dr. Irene Welser, Rechtsanw...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer, Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dorda, Brugger & Jordis, Rechtsanwälte Gesellschaft mbH in Wien, wider die beklagte Partei N*****, Usbekistan, vertreten durch Dr. Irene We...
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