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. Verordnung: Organisation der Verbrauchssteuer- und Monopolverwaltung erster Instanz.
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Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG betreffend den Ausschluß der bescheidmäßigen Festsetzung der als Selbstbemessungsabgabe eingehobenen Getränkesteuer unter Berücksichtigung eines zu Unrecht in die Selbstbemessung einbezogenen Außerortsanteiles infolge Neuregelung der von einer Verbrauchssteuer in eine Verkehrssteuer umgewandelten Getränkesteuer durch den Verfassungsgesetzgeber in der FAG-Nov 1991
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Getränkesteuer als Verbrauchssteuer; Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Annahme des Verbrauchs sämtlicher in einem Gemeindegebiet verkaufter Getränke innerhalb dieses Gebietes bei Vorschreibung der Getränkesteuer aufgrund der Nichterbringung von belegsmäßigen Nachweisen für den Außerortsverbrauch; Pflicht zur amtswegigen Ermittlung der materiellen Wahrheit
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...RHV Österreich - BRD in Zoll-, Verbrauchssteuer- und. Monopolangelegenheiten ArtI;. Rechtssatz. Di...
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...RHV Österreich - BRD in Zoll-, Verbrauchssteuer- und. Monopolangelegenheiten ArtI;. UStG allg;. Re...
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. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rückgabe von Vermögenschaften, Rechten und Interessen.
...Verbrauchssteuer, Nachlaßsteuer,. Beschäftigungssteuer, Einfu...
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...Leitsatz. Getränkesteuer als Verbrauchssteuer; Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Annahm...
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...Abgabensachen, Zoll-, Verbrauchssteuer- und Monopolangelegenheiten, soweit sie in besonde...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 8. Mai 2008 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek, Dr. T. Solé und Mag. Lendl sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters MMag. Klaus als Schriftführer in der Strafsache gegen Johann H***** wegen des Finanzvergehens des Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11 dritter Fall, 35 Abs 1 lit a und 38 Abs 1 lit a FinStrG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Korneuburg als Schöffengericht vom 6. März 2007, GZ 603 Hv 2/06v-47, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
gefasst:
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...(S 79/II), der - als inländische Verbrauchssteuer - gemäß § 1 Abs 1 Tabaksteuergesetz 1995 nur so...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichthshofes Dr.Hule als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B*** D***, vertreten durch die R*** Ö***,
diese vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wider die verpflichtete Partei Elfriede R***, St.Koloman, Taugl 46, vertreten durch Dr.Johannes Neumann, Rechtsanwalt in Schärding, wegen S 8,200.954,--, infolge Revisionsrekurses der betreibenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Rekursgerichtes vom 5.September 1988, GZ 1 R 204/88-8, womit der Beschluß des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 5.Dezember 1985, GZ Nc 106/85-1, abgeändert wurde, folg...
...llen und Monopolen nämlich nur Verbrauchssteuern, wozu die Umsatzsteuer in der B*** D*** ebenso wie...