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. Bundesgesetz: Wirtschaftliche Auswirkungen der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf Österreich
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... 17.06.97 für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion ergeben. Der Stabilitätspakt ...
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Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2011)
... Europäischen Union zur Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion dienen. . (3) Gegenstand der...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Firmenbuchsache der zu FN 36762m eingetragenen O***** GmbH mit dem Sitz in S*****, über den Revisionsrekurs der Gesellschaft, vertreten durch Hon. Prof. Dr. Hans Georg Brunner, öffentlicher Notar in Salzburg, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz als Rekursgericht vom 10. August 1999, GZ 6 R 133/99t-38, womit der Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 25. Mai 1999, GZ 24 Fr 3662/99i-21, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
... Grundlage der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion bilden die Art 102a bis 109m d...
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- Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffengebrauchsgesetz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 - DRG 2006)
Deregulierungsgesetz 2006 - DRG 2006
... die wirtschaftlichen Auswirkungen der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen der Bundesrepublik De...
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Solvabilitätsverordnung- SolvaV
... dass die Auswirkungen eines Wirtschaftsabschwungs auf das Mindesteigenmittelerfordernis begrenzt sin... zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, kann 1,6 vH des Wertes der betreffende...
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Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die eine Bezugskürzung sowie eine Kürzung des Ruhebezuges bewirkende Neuregelung der Dienstzulage für Richter im StrukturanpassungsG 1996; keine einseitige Mehrbelastung der Richter; keine Verletzung des Vertrauensschutzes infolge der Geringfügigkeit der Kürzung; keine Bedenken gegen die Pauschalierung; keine Störung des angemessenen Verhältnisses zwischen Dienstpflichten und Besoldungssystem; keine unsachlichen Differenzierungen im Hinblick auf Zulagenkürzungen für Beamte und im Hinblick auf Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft; keine Bedenken gegen die Kürzung im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit
... aufgrund des schwächeren Wirtschaftswachstums der vergangenen Jahre ist das Defizit der öffentl... Eintritt in die Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt wurden, erfüllen zu können, muß das ...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Kartellrechtssachen durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr.Birgit Langer als Vorsitzende sowie die fachkundigen Laienrichter Kommerzialräte Dr.Fidelis Bauer, Dipl.Kfm.Joachim Lamel, Hon.Prof.Dr.Walter Fremuth und Dr.Thomas Lachs, in der Kartellrechtssache der Einschreiter 1. D***** Gesellschaft mbH, ***** 2. A.***** Gesellschaft mbH, ***** und
A.***** Aktiengesellschaft, ***** alle vertreten durch Dr.Werner Sporn, Rechtsanwalt in Wien, wegen Eintragung eines Zusammenschlusses infolge Rekurses der Einschreiterinnen gegen den Beschluß des Vorsitzenden des Kartellgerichtes beim Oberlandesgericht Wien vom 25. Jänner 1995, 1 Kt 924/94-13, den
Beschluß
gefaßt:
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Republik Kroatien, 2. Nationalbank von Kroatien, Trg Burze 3, Zagreb, Kroatien, 3. Republik Mazedonien und
Nationalbank von Mazedonien, Skopje, Mazedonien, alle vertreten durch Dr.Eva Maria Barki, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei Creditanstalt-Bankverein, Wien 1, Schottengasse 6-8, vertreten durch Dr.Peter Avancini, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Rechnungslegung (Streitwert im Sicherungsverfahren 2 Mio S) infolge Revisionsrekur...
... Anteil an der staatlichen Wirtschaftsverwaltung. Organisatorisch komme diese Sonderstellung darin ... (so auch Liliana Djekovi'c-Sachs, Währungsunion und Notenbankpolitik in Jugoslawien, Schriftenreih...