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4 Dokumente Für wirtschaftsinformationen
  • . Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs samt Protokollen 1 bis 7, Anhängen I und II sowie Vereinbarte Niederschrift

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Compass Verlagsgesellschaft *****, vertreten durch Dr.Wolf-Dieter Arnold, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei K Copress Verlags-Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Walter Rinner, Rechtsanwalt in Linz, wegen Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung (Gesamtstreitwert S 760.000; Revisionsinteresse S 660.000), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 26.Mai 1992, GZ 4 R 288/91-12, womit infolge Berufung d...

    ... stellt die Klägerin zB Wirtschaftsinformationen unter Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen ber...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei p***** AG, ***** vertreten durch Dr. Georg Mayer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei A***** regGenmbH, ***** vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Widerruf (Streitwert im Provisorialverfahren 450.000 S), infolge "Revisionsrekurses" (richtig: Rekurses) der Beklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 29. März 2001, GZ 4 R 245/00d-12, mit dem der Be...

    ... und Online-Lesern Wirtschaftsinformationen in Bild, Text, Audio- und Videofiles zur Verfügun...

  • Grundrecht auf Datenschutz; Drittwirkung; Recht auf Auskunft hinsichtlich automationsunterstützt verarbeiteter Daten verfassungsgesetzlich gewährleistet; weiter Rechtsträgerbegriff; verfassungsrechtliche Garantie des Zivilrechtsweges für alle Fälle der Verletzung des Grundrechtes auf Datenschutz im privatrechtlichen Bereich eines Rechtsträgers - auch im Bereich der Konkretisierung des Grundrechtes durch einfachgesetzliche Vorschriften; Aufhebung des §5 Abs2 DatenschutzG idF des ArtI Z3 der DatenschutzG-Nov. 1986 wegen Widerspruchs zur Verfassungsbestimmung des §1 Abs6 DatenschutzG; Wiederinkrafttreten des §5 Abs2 in der Stammfassung; Einstellung des Verfahrens zur Prüfung des §2 Z2 der Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. 2/1982, mit der bestimmte Rechtsträger im Vollziehungsber...

    ...etwa Stadler, Wirtschaftsinformationen und Datenschutz, ÖZW 1979, S 9 ff., hier S 11; Wi...



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