zensuren

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3 Dokumente Für zensuren
  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ch***** AG, *****, vertreten durch Hon. Prof. Dr. Michel Walter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Martin L*****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OEG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 35.000 EUR), über den Revisionsrekurs des Beklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 22. März 2004, GZ 4 R 235/03p-8, mit dem die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wie...

    ... verbal bewerten und dabei zwischen Zensuren wie "na ja", "üben", "nicht schlecht", "gut so", ...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** GesellschaftmbH, ***** vertreten durch Dr.Michael Graff und Mag.Werner Suppan, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1. Wolfgang A*****, 2. Mag.Walter G*****, 3. Bernd N*****, alle *****, ***** alle vertreten durch Dr.Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 480.000), infolge Revisionsrekurses der Klägerin gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 27.Juni 1994, GZ 4 R 61/94-13, womit de...

    ...Von "Zensuren" kann nur gesprochen werden, wenn der Inhalt von D...

  • Der Oberste Gerichtshof hat am 2.Juli 1985 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedrich, Dr. Hörburger, Dr. Reisenleitner sowie Dr. Kuch als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Schrott als Schriftführer in der Strafsache gegen Dipl.Ing. Dr.Ernst A und andere wegen des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue nach §§ 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall, 15 StGB sowie anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen dieses Angeklagten sowie der Angeklagten Johann B, Dkfm.Horst C, Dipl.Ing.Raimund D, Ignaz E, Helmut F, Dipl.Ing.Klaus Otto G, Rudolf H und Dkfm.Wilhelm Michael I gleichwie über die Nichtigkeitsbeschwerde ...

    ..., der nicht in der Erteilung von Zensuren über die technische Qualität eines Erkenntni...



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