Bundesgesetzblatt Nr. 101/2004, 1. März 2004 › Verordnung (V) › BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)
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Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung
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Auszug
101. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geändert wird (2. Novelle zur PBStV) Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 2a und Abs. 4 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2003, wird verordnet:
Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 78/1998, zuletzt geändert mit der Verordnung BGBl. II Nr. 165/2001, wird wie folgt geändert:1. Im Inhaltsverzeichnis wird im 3. Abschnitt nach § 10 eingefügt:"§ 10a. Technische Unterwegskontrollen"2. Im Inhaltsverzeichnis wird im Verzeichnis der Anlagen nach Anlage 6 folgende Anlage 6a eingefügt:"Anlage 6a: § 10a Prüfbericht über die technische Unterwegskontrolle"3. Nach § 3 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:"(1a) Die Begutachtungsstelle muss über eine geeignete Person verfügen, die berechtigt ist, das zu begutachtende Fahrzeug zu lenken."4. § 3 Abs. 2 Z 3 lautet:"3.erfolgreich bestandene Reifeprüfun...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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