Beschluss Nr. A6/08 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 2008

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Klage einer Gemeinde auf Feststellung eines höheren Ertragsanteils an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wegen behaupteter Unsachlichkeit des Getränkesteuerausgleichs nach Wegfall der gemeindeeigenen Getränkesteuer; Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei Möglichkeit der Einbringung einer Leistungsklage, hier auf Leistung höherer Vorschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz 2008

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Auszug


Beschluss Nr. A6/08 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.2008

Geschäftszahl

A6/08

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung der Klage einer Gemeinde auf Feststellung eines höheren Ertragsanteils an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wegen behaupteter Unsachlichkeit des Getränkesteuerausgleichs nach Wegfall der gemeindeeigenen Getränkesteuer; Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei Möglichkeit der Einbringung einer Leistungsklage, hier auf Leistung höherer Vorschüsse nach dem Finanzausgle...

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