Beschluss Nr. A6/08 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 2008
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Zusammenfassung
Zurückweisung der Klage einer Gemeinde auf Feststellung eines höheren Ertragsanteils an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wegen behaupteter Unsachlichkeit des Getränkesteuerausgleichs nach Wegfall der gemeindeeigenen Getränkesteuer; Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei Möglichkeit der Einbringung einer Leistungsklage, hier auf Leistung höherer Vorschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz 2008
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Auszug
Beschluss Nr. A6/08 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum05.12.2008GeschäftszahlA6/08Sammlungsnummer******LeitsatzZurückweisung der Klage einer Gemeinde auf Feststellung eines höheren Ertragsanteils an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wegen behaupteter Unsachlichkeit des Getränkesteuerausgleichs nach Wegfall der gemeindeeigenen Getränkesteuer; Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei Möglichkeit der Einbringung einer Leistungsklage, hier auf Leistung höherer Vorschüsse nach dem Finanzausgle...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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