Erkenntnis Nr. G39/08 ua im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 2008

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Zusammenfassung


Stattgabe eines Drittelantrags von Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags auf Aufhebung von Bestimmungen des Steiermärkischen Feuerpolizeigesetzes 1985 betreffend Brandschutzmaßnahmen für bestehende Hochhäuser; Gleichheitswidrigkeit der Regelung wegen Ungleichbehandlung von überwiegend Wohnzwecken dienenden und anderen Hochhäusern; Abweisung des Drittelantrags hinsichtlich einer Novelle betreffend Aufhebung einer baugesetzlichen Vorschrift über Brandschutzmaßnahmen sowie hinsichtlich einer Übergangsbestimmung

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Auszug


Erkenntnis Nr. G39/08 ua im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.2008

Geschäftszahl

G39/08 ua

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Stattgabe eines Drittelantrags von Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags...

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