Erkenntnis Nr. G39/08 ua im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 2008
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Zusammenfassung
Stattgabe eines Drittelantrags von Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags auf Aufhebung von Bestimmungen des Steiermärkischen Feuerpolizeigesetzes 1985 betreffend Brandschutzmaßnahmen für bestehende Hochhäuser; Gleichheitswidrigkeit der Regelung wegen Ungleichbehandlung von überwiegend Wohnzwecken dienenden und anderen Hochhäusern; Abweisung des Drittelantrags hinsichtlich einer Novelle betreffend Aufhebung einer baugesetzlichen Vorschrift über Brandschutzmaßnahmen sowie hinsichtlich einer Übergangsbestimmung
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Auszug
Erkenntnis Nr. G39/08 ua im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum09.10.2008GeschäftszahlG39/08 uaSammlungsnummer******LeitsatzStattgabe eines Drittelantrags von Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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