Erkenntnis Nr. B1819/06 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 2008
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung einer Zuschlagserteilung; vertretbare Annahme eines Widerspruchs zu den Zielen der Erhaltung bzw Stärkung des Bauernstandes sowie des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes wegen fehlender Betriebsbasis mangels ausreichenden Eigengrundes bzw agrarstruktureller Nachteile in Folge von Kleinstbesitz
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B1819/06 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum08.10.2008GeschäftszahlB1819/06Sammlungsnummer******LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung einer Zuschlagserteilung; vertretbare Annahme eines Widerspruchs zu den Zielen der Erhaltung bzw Stärkung des Bauernstandes sowie des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes wegen fehlender Betriebsbasis mangels ausreichenden Eigengrundes bzw agrarstruktureller Nachteile in Folge von KleinstbesitzSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1.1. Im Zuge eines gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahrens wurde dem Beschwerdeführe...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Begünstigung von Gemischen von Bioethanol und Benzin (Bioethanolgemischverordnung) | Kundmachung des Bundesministers für Verkehr Innovation und Technologie betreffend den Namen die Abkürzung und das Emblem des ecuadorianischen Instituts für geisti... | verordnung des bundesministers für verkehr innovation und technologie mit der die verordnung mit der für bestimmte straßen ein fahrverbot für la... | Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M125 nach Unterabschnitt 1.5.1... | 14 APRIL 2011 Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | urteil nº 153/2011 de verfassungsgerichtshof october 13 2011 | 4 OKTOBER 2011. - Koninklijk besluit waarbij algemeen verbindend wordt verklaard de collectieve arbeidsovereen... | Direction générale opérationnelle Agriculture Ressources naturelles et Environne...