Erkenntnis Nr. B1819/06 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 2008

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung einer Zuschlagserteilung; vertretbare Annahme eines Widerspruchs zu den Zielen der Erhaltung bzw Stärkung des Bauernstandes sowie des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes wegen fehlender Betriebsbasis mangels ausreichenden Eigengrundes bzw agrarstruktureller Nachteile in Folge von Kleinstbesitz

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1819/06 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.2008

Geschäftszahl

B1819/06

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung einer Zuschlagserteilung; vertretbare Annahme eines Widerspruchs zu den Zielen der Erhaltung bzw Stärkung des Bauernstandes sowie des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes wegen fehlender Betriebsbasis mangels ausreichenden Eigengrundes bzw agrarstruktureller Nachteile in Folge von Kleinstbesitz

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1.1. Im Zuge eines gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahrens wurde dem Beschwerdeführe...

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