Erkenntnis Nr. B17/08 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 2008

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Zusammenfassung


Verletzung im Eigentumsrecht durch gesetzlose Bemessung der Börsenumsatzsteuer für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GesmbH; keine Rechtsgrundlage für die Heranziehung der Höchstgrenze für den vereinbarten Besserungspreis bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage ohne Rücksicht auf die Erreichung des tatsächlichen Preises; keine Präjudizialität von Bestimmungen des Kapitalverkehrsteuergesetzes über bedingte oder befristete Anschaffungsgeschäfte bzw über den Steuermaßstab in bestimmten Fällen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B17/08 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2008

Geschäftszahl

B17/08

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