Erkenntnis Nr. B663/08 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 2008

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Zusammenfassung


Keine Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Untersagung einer Versammlung von Tierschützern in der Wiener Innenstadt in Zusammenhang mit einer Pelzmodenschau; Sicherheit der Versammlungsteilnehmer sowie der Besucher der Pelzmodenschau im Falle der gleichzeitigen Abhaltung der Gegenkundgebungen nicht gewährleistet

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Auszug


Erkenntnis Nr. B663/08 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2008

Geschäftszahl

B663/08

Sammlungsnummer

******...

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