Erkenntnis Nr. B624/08 im Verfassungsgerichtshof, 29. September 2008

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte insbesondere der Versammlungsfreiheit durch Zurückweisung einer Versammlungsanzeige betreffend eine Solidaritätsdemonstration mit Aufständischen in Mexiko mangels ausreichender Konkretisierung der geplanten Versammlungsroute

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Auszug


Erkenntnis Nr. B624/08 im Verfassungsgerichtshof, 29. September 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2008

Geschäftszahl

B624/08

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte insbesondere der Versammlungsfreiheit durch Zurückweisung einer Versammlungsanzeige betreffend eine Solidaritätsdemonstration mit Aufständischen in Mexiko mangels ausreichender Konkretisierung der geplanten Versammlungsroute

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Mit Eingabe vom 30. November 2006 zeigte die Beschwerdeführer...

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