Erkenntnis Nr. B290/07 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2008

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Stärkung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes infolge Besitzzersplitterung; keine Bedenken gegen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Landes-Grundverkehrskommission

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Auszug


Erkenntnis Nr. B290/07 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2008

Geschäftszahl

B290/07

Sa...

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