Erkenntnis Nr. B1368/07 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 2008

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Zusammenfassung


Keine Verletzung des Verbotes des Zwangs zur Selbstbezichtigung sowie des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verhängung einer Geldstrafe wegen Unterlassung der Erteilung von Auskünften über Funkanlagen nach dem Telekommunikationsgesetz 2003; kein Zusammenhang des Auskunftsbegehrens mit einem Verwaltungsstrafverfahren; kein Verstoß der Regelung über die Verpflichtung zur Erteilung aller erforderlichen Auskünfte gegen das Determinierungsgebot

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1368/07 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2008

Geschäftszahl

B1368/07

Sammlungsnummer

******

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