Beschluss Nr. B1744/06 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 2008

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde gegen eine als Aufhebung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses und Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens zu wertende Stattgabe der Berufung mit Absehen von der Strafe ohne Ermahnung mangels Beschwer; Verpflichtung zur Löschung einer bereits erfolgten Vormerkung im Führerscheinregister

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Auszug


Beschluss Nr. B1744/06 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2008

Geschäftszahl

B1744/06

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen eine als Aufhebung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses und Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens zu wertende Stattgabe der Berufung mit Absehen von der Strafe ohne Ermahnung mangels Beschwer; Verpflichtung zur Löschung einer bereits erfolgten Vormerkung im Führerscheinregister

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.      1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 21....

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