Erkenntnis Nr. G12/08 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 2008

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Zusammenfassung


Kein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit durch die Neuregelung der Konzessionserteilung für öffentliche Apotheken in Hinblick auf die Existenz ärztlicher Hausapotheken durch Abstellen auf eine bestimmte Anzahl von Kassenarzt-Planstellen im Versorgungsgebiet nach Aufhebung der Vorgängerregelung durch den Verfassungsgerichtshof; geltende Regelung im öffentlichen Interesse, zur Erreichung der Ziele einer bestmöglichen Heilmittel- und ärztlichen Versorgung geeignet, nicht unverhältnismäßig

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Auszug


Erkenntnis Nr. G12/08 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2008

Geschäftszahl

G12/08

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Kein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit durch die Neuregelung der Konzessionserteilung für...

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