Beschluss Nr. V342/08 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 2008

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes mangels Legitimation infolge Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges im Wege eines Antrags auf Baubewilligung; Planunterlagen im Vorprüfungsverfahren nach der Krnt Bauordnung nicht erforderlich

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Auszug


Beschluss Nr. V342/08 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

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