Erkenntnis Nr. B361/08 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2008
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Löschung zweier Marken wegen Nichtbenutzung; vertretbare Einschätzung über den Gebrauch einer Marke auch im Hinblick auf das Problem der Mehrfachkennzeichnung; keine Scheinanwendung einer Bestimmung des Markenschutzgesetzes
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Auszug
Erkenntnis Nr. B361/08 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.06.2008G...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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