Erkenntnis Nr. B361/08 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2008

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Löschung zweier Marken wegen Nichtbenutzung; vertretbare Einschätzung über den Gebrauch einer Marke auch im Hinblick auf das Problem der Mehrfachkennzeichnung; keine Scheinanwendung einer Bestimmung des Markenschutzgesetzes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B361/08 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.2008

G...

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