Erkenntnis Nr. B33/08 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2008
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Bestätigung des erstinstanzlichen, in seiner Begründung oberflächlichen und unschlüssigen Bescheides betreffend Abweisung des Asylantrags und Ausweisung nach Syrien; keine Auseinandersetzung mit den Argumenten des Beschwerdeführers bzw Vornahme der begehrten mündlichen Verhandlung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B33/08 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.06.2008GeschäftszahlB33/08Sammlungsnummer******LeitsatzVerletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Bestätigung des erstinstanzlichen, in seiner Begründung oberflächlichen und unschlüssigen Bescheides betreffend Abweisung des Asylantrags und Ausweisung nach Syrien; keine Auseinandersetzung mit den Argumenten des Beschwerdeführers b...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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