Erkenntnis Nr. B33/08 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2008

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Bestätigung des erstinstanzlichen, in seiner Begründung oberflächlichen und unschlüssigen Bescheides betreffend Abweisung des Asylantrags und Ausweisung nach Syrien; keine Auseinandersetzung mit den Argumenten des Beschwerdeführers bzw Vornahme der begehrten mündlichen Verhandlung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B33/08 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.2008

Geschäftszahl

B33/08

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Bestätigung des erstinstanzlichen, in seiner Begründung oberflächlichen und unschlüssigen Bescheides betreffend Abweisung des Asylantrags und Ausweisung nach Syrien; keine Auseinandersetzung mit den Argumenten des Beschwerdeführers b...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen