Erkenntnis Nr. B1176/07 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 2008

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge Unzuständigkeit des Präsidenten eines Oberlandesgerichtes zur Versetzung eines bei ihm verwendeten Beamten in den Sprengel eines anderen Oberlandesgerichtes; Zuständigkeit der Präsidenten der Oberlandesgerichte im Sinne des DVG nur innerhalb ihres Wirkungsbereiches

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1176/07 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.2008

Geschä...

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