Erkenntnis Nr. U31/08 im Verfassungsgerichtshof, 30. Januar 2009
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Zusammenfassung
Verstoß einer Entscheidung des Asylgerichtshofes über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf internationalen Schutz gegen das Willkürverbot des Gebots der Gleichbehandlung von Fremden untereinander und das Rechtsstaatsprinzip; rechtsstaatliches Gebot der Begründung gerichtlicher Entscheidungen; lediglich kursorische Verweisung auf die Begründung des letztinstanzlichen Bescheides durch den Asylgerichtshof
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Auszug
Erkenntnis Nr. U31/08 im Verfassungsgerichtshof, 30. Januar 2009
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum30.01.2009GeschäftszahlU31/08Sammlungsnummer******LeitsatzVerstoà einer Entscheidung des Asylgerichtshofes über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf internationalen Schutz gegen das Willkürverbot des Gebots der Gleichbehandlung von Fremden untereinander und das Rechtsstaatsprinzip; rechtsstaatliches Gebot der Begründung gerichtlicher Entscheidungen; lediglich kursorische Verweisung auf die Begründung des letztinstanzlichen Bescheides durch den AsylgerichtshofSpruchDer Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.Die Entscheidung wird aufgehoben.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit ⬠2.380,- bestimmten Prozesskosten binnen 14...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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