Erkenntnis Nr. U397/08 im Verfassungsgerichtshof, 29. Januar 2009

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Bedenken gegen die Regelung über die Zusammensetzung der Senate des Asylgerichtshofes; kein Verstoß der verfassungsgesetzlichen Ermächtigung zur Einrichtung von Zwei-Richter-Senaten gegen das rechtsstaatliche Prinzip; Verstoß einer Entscheidung des Asylgerichtshofes über eine Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz sowie Ausweisung nach Nigeria gegen das Willkürverbot des Gebots der Gleichbehandlung von Fremden untereinander und das Rechtsstaatsprinzip; rechtsstaatliches Gebot der Begründung gerichtlicher Entscheidungen; lediglich kursorische Verweisung auf die Begründung des letztinstanzlichen Bescheides durch den Asylgerichtshof

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. U397/08 im Verfassungsgerichtshof, 29. Januar 2009

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2009

Geschäftszahl

U397/08

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Bedenken gegen die Regelung über die Zusammensetzung der Senate des Asylgerichtshofes; kein Verstoß der verfassungsgesetzlichen Ermächtigung zur Einrichtung von Zwei-Richter-Senaten gegen das rechtsstaatliche Prinzip; Verstoß einer Entscheidung des Asylgerichtshofes über eine Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz sowie Ausweisung nach Niger...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen