Erkenntnis Nr. U397/08 im Verfassungsgerichtshof, 29. Januar 2009
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Zusammenfassung
Keine Bedenken gegen die Regelung über die Zusammensetzung der Senate des Asylgerichtshofes; kein Verstoß der verfassungsgesetzlichen Ermächtigung zur Einrichtung von Zwei-Richter-Senaten gegen das rechtsstaatliche Prinzip; Verstoß einer Entscheidung des Asylgerichtshofes über eine Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz sowie Ausweisung nach Nigeria gegen das Willkürverbot des Gebots der Gleichbehandlung von Fremden untereinander und das Rechtsstaatsprinzip; rechtsstaatliches Gebot der Begründung gerichtlicher Entscheidungen; lediglich kursorische Verweisung auf die Begründung des letztinstanzlichen Bescheides durch den Asylgerichtshof
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Auszug
Erkenntnis Nr. U397/08 im Verfassungsgerichtshof, 29. Januar 2009
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum29.01.2009GeschäftszahlU397/08Sammlungsnummer******LeitsatzKeine Bedenken gegen die Regelung über die Zusammensetzung der Senate des Asylgerichtshofes; kein Verstoß der verfassungsgesetzlichen Ermächtigung zur Einrichtung von Zwei-Richter-Senaten gegen das rechtsstaatliche Prinzip; Verstoß einer Entscheidung des Asylgerichtshofes über eine Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz sowie Ausweisung nach Niger...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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