Erkenntnis Nr. V436/08 im Verfassungsgerichtshof, 12. Dezember 2008

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Gesetzwidrigkeit der Beschränkung von im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz vorgesehenen Mindestleistungen auf Leistungsfälle vor der Vollendung des 58. Lebensjahres in der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder; kein Spielraum für abweichende Regelungen in der Satzung bei abschließenden gesetzlichen Regelungen; Anspruchsvoraussetzungen im Gesetz im Einzelnen normiert

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Auszug


Erkenntnis Nr. V436/08 im Verfassungsgerichtshof, 12. Dezember 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2008

Geschäftszahl

V436/08

Sammlungsn...

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