Erkenntnis Nr. V436/08 im Verfassungsgerichtshof, 12. Dezember 2008
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Zusammenfassung
Gesetzwidrigkeit der Beschränkung von im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz vorgesehenen Mindestleistungen auf Leistungsfälle vor der Vollendung des 58. Lebensjahres in der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder; kein Spielraum für abweichende Regelungen in der Satzung bei abschließenden gesetzlichen Regelungen; Anspruchsvoraussetzungen im Gesetz im Einzelnen normiert
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Auszug
Erkenntnis Nr. V436/08 im Verfassungsgerichtshof, 12. Dezember 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.12.2008GeschäftszahlV436/08Sammlungsn...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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