Erkenntnis Nr. G205/07 ua im Verfassungsgerichtshof, 13. März 2008
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Zusammenfassung
Keine Verletzung des Gleichheitsgebotes durch Festsetzung einer Mindeststrafe für illegale Ausländerbeschäftigung im Ausländerbeschäftigungsgesetz; kein rechtspolitischer Exzess angesichts des Nutzens und der oft mehrfachen und lang fortgesetzten Verwaltungsübertretung; öffentliches Interesse am Schutz des inländischen Arbeitsmarktes bzw des Wettbewerbs vor billigen Arbeitskräften aus dem Ausland
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Auszug
Erkenntnis Nr. G205/07 ua im Verfassungsgerichtshof, 13. März 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.03.2008GeschäftszahlG205/07 uaSammlungsnummer******LeitsatzKeine Verletzung des Gleichheitsgebotes durch Festsetzung einer Mindeststrafe für illegale Ausländerbeschäftigung im Ausländerbeschäftigungsgesetz; kein rechtspolitischer Exzess angesichts des Nutzens und der oft mehrfachen und lang fortgesetzten Verwaltungsübertretung; öffentliches Interesse am Schutz des inländischen Arbeitsmarktes bzw des Wettbewerbs vor billigen Arbeitskräften aus dem AuslandSpruchDie Anträge werden teils zurückgewiesen, teils abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2007/09/0169 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich anhängig; im zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurde über ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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