Erkenntnis Nr. B16/08 im Verfassungsgerichtshof, 5. März 2008
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung von Fremden wegen unrechtmäßigen Aufenthalts aufgrund unzureichender Interessenabwägung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B16/08 im Verfassungsgerichtshof, 5. März 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum05.03.2008GeschäftszahlB16/08Sammlungsnummer******LeitsatzVerletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung von Fremden wegen unrechtmäßigen Aufenthalts aufgrund unzureichender InteressenabwägungSpruchDie Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-bestimmten Prozesskos...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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