Erkenntnis Nr. B1313/07 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 2008

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Zurückweisung der Berufung gegen die Nichterteilung einer Bieterbewilligung als verspätet infolge Annahme einer wirksamen Ersatzzustellung des erstinstanzlichen Bescheides

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1313/07 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2008

Geschäftszahl

B1313/07

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Zurückweisung der Berufung gegen die Nichterteilung einer Bieterbewilligung als verspätet infolge Annahme einer wirksamen Ersatzzustellung des erstinstanzlichen Bescheides

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wege...

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