Erkenntnis Nr. B2012/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2008
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Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs aufgrund der Prognose hinsichtlich der mangelnden Selbstbewirtschaftung; keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen
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Auszug
Erkenntnis Nr. B2012/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2008
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.02.2008GeschäftszahlB2012/06Sammlungsnummer******LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs aufgrund der Prognose hinsichtlich der mangelnden Selbstbewirtschaftung; keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem BeschwerdevorbringenSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Mit Vertrag vom 29. August 2005 kaufte der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete, aus mehreren Grundstücken bestehende land- und forstwirtschaftliche Liegenschaft in Tirol; es handelt sich ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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