Erkenntnis Nr. B2012/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2008

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Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs aufgrund der Prognose hinsichtlich der mangelnden Selbstbewirtschaftung; keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2012/06 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2008

Geschäftszahl

B2012/06

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs aufgrund der Prognose hinsichtlich der mangelnden Selbstbewirtschaftung; keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Mit Vertrag vom 29. August 2005 kaufte der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete, aus mehreren Grundstücken bestehende land- und forstwirtschaftliche Liegenschaft in Tirol; es handelt sich ...

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