Beschluss Nr. B514/07 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 2008

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde eines Vereins gegen die Zurückweisung einer Anzeige betreffend die Abhaltung einer Versammlung zum Protest gegen das Fremdenrecht mangels Legitimation; keine Beschwer nach ersatzloser Behebung des angefochtenen Bescheides durch die Berufungsbehörde

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Auszug


Beschluss Nr. B514/07 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 2008

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2008

Geschäftszahl

B514/07

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde eines Vere...

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