Erkenntnis Nr. G216/06 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2007

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Zusammenfassung


Verfassungswidriger Eingriff ins Eigentumsrecht der Jagdgenossen durch eine Regelung im Niederösterreichischen Jagdgesetz betreffend den Verfall nicht behobener Anteile am Jagdpachtschilling zugunsten der Gemeindekassa; keine Notwendigkeit eines solchen Eingriffs im Hinblick auf das Gebot des allgemeinen Besten

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Auszug


Erkenntnis Nr. G216/06 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2007

Geschäftszahl

G216/06

Sammlungsnummer

18320

Leitsatz

Verfass...

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