Erkenntnis Nr. V87/06 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2007

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Zusammenfassung


Abweisung des Antrags einer Standortgemeinde auf Aufhebung der Trassenverordnung im Zuge der Koralmbahn; kein Verstoß gegen die Verpflichtung des verordnungserlassenden Bundesministers zur Berücksichtigung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G; keine Verpflichtung zur Wahl der optimalen Trassenvariante; kein Verstoß gegen die Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung; rechtmäßige Annahme der Umweltverträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf Gutachten der Sachverständigen für Tourismus, Lärmschutz, Hygiene und Humanmedizin sowie Ökologie; kein Widerspruch zur UVP-Richtlinie und zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; keine unsachliche Differenzierung im Vergleich zu einem anderen Streckenabschnitt im Hinblick auf dessen Einhausung; keine Bedenken gegen die Erklärung der Koralmbahn zur Hochleistungsstrecke

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Auszug


Erkenntnis Nr. V87/06 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2007

Geschäftszahl

V87/06

Sammlungsnummer

18322

Leitsatz

Abweisung des Antrags einer Standortgemeinde auf Aufhebung der Trassenverordnung im Zuge der Koralmbahn; kein Verstoß gegen die Verpflichtung des verordnungserlassenden Bundesministers zur Berücksichtigung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G;

keine Verpflichtung zur Wahl der optimalen Trassenvariante; kein Verstoß gegen die Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung;

rechtmäßige Annahme der Umweltverträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf Gutachten der Sachverständigen für Tourismus, Lärmschutz, Hygiene und Humanmedizin sowie Ökologie; kein Widerspruch zur UVP-Richtlinie und zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; keine unsachliche Differenzierung im Vergleich zu einem anderen Streckenabschnitt im Hinblick au...

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