Erkenntnis Nr. B1737/01 - B36/02; B807/02; B1436/02; B1421/02; B1482/02; B161/04; B364/04; B507/06; B531/07 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 2002

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal durch Bescheiderlassung seitens des Unabhängigen Verwaltungssenates betreffend Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs in alkoholisiertem Zustand wegen Unterlassung der Durchführung einer Berufungsverhandlung; keine Bedenken gegen die dem UVS einen Ermessensspielraum einräumende verwaltungsstrafrechtliche Bestimmung über das Absehen von einer Berufungsverhandlung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1737/01 - B36/02; B807/02; B1436/02; B1421/02; B1482/02; B161/04; B364/04; B507/06; B531/07 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2002

Geschäftszahl

B1737/01 - B36/02,B807/02,B1436/02,B1421/02,B1482/02,B161/04,B364/04,

B5...

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