Beschluss Nr. G2/07 im Verfassungsgerichtshof, 1. Dezember 2007

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags eines Grundeigentümers auf Aufhebung einer Bestimmung im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz betreffend die Selbstbewirtschaftung mangels Legitimation; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers

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Auszug


Beschluss Nr. G2/07 im Verfassungsgerichtshof, 1. Dezember 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.2007

Geschäftszahl

G2/07

Sammlungsnummer

18294

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags eines Grundeigentümers auf Aufhebung einer Bestimmung im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz betreffend die Selbstbewirtschaftung mangels Legitimation; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre ...

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