Erkenntnis Nr. B20/07 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 2007
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt aufgrund der vertretbaren Annahme einer Doppelvertretung trotz firmenrechtlicher Änderung; kein Missbrauch des Auswahlermessens durch die Verhängung der schuld- und tatangemessenen Geldbuße
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Auszug
Erkenntnis Nr. B20/07 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 2007
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.09.2007GeschäftszahlB20/07Sammlungsnummer18205LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt aufgrund der vertretbaren Annahme einer Doppelvertretung trotz firmenrechtlicher Ãnderung; kein Missbrauch des Auswahlermessens durch die Verhängung der schuld- und tatangemessenen GeldbuÃeSpruchDer BeschwerdefÃ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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