Erkenntnis Nr. B194/07 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 2007

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen unsachlicher kritischer Äußerungen, insbesondere durch Erhebung des Vorwurfs des Amtsmissbrauches in einem Schreiben; keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit

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Auszug


Erkenntnis Nr. B194/07 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

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