Beschluss Nr. V35/06 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 2007

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags eines Erdgasproduzenten auf Aufhebung von Bestimmungen der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnungen 2004 und 2005 betreffend die Verpflichtung zur Leistung von Netznutzungsentgelten als Einspeiser infolge Zumutbarkeit der Anrufung der Energie-Control Kommission und in weiterer Folge des Gerichtes

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Auszug


Beschluss Nr. V35/06 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2007

Geschäftszahl

V35/06

Sammlungsnummer

18201

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags eines Erdgasproduzenten auf Aufhebung von Bestimmungen der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnungen 2004 und 2005 betreffend die Verpflichtung zur Leistung von Netznutzungsentgelten als Einspeiser infolge Zumutbarkeit der Anrufung der Energie-Control Kommission und in weiterer Folge des Gerichtes

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.      1. Die antragstellende Gesellschaft produziert Erdgas und speist dieses in das Netz der Oberösterreichischen Ferngas AG mit einem Druck von 10-25 bar ein. Sie bekämpft (Bestimmungen) folgende(r) Verordnungen, die sie zur Leistung von Netznutzungsentgelt als Einspeiser verpflichten:

* Verordnung der Energie-Control Kommission, mit der die

Tarife für die Systemnutzung in der Gaswirtschaft bestimmt werden (Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung, GSNT-VO 2...

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