Beschluss Nr. V13/06 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2007

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags eines pensionierten Landeslehrers auf Aufhebung von Bestimmungen in der Satzung der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge bezüglich des Erlöschens des Anspruchs auf eine Versehrtenrente mangels Legitimation; Erwirkung eines Feststellungsbescheides zumutbar

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. V13/06 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2007

Geschäftszahl

V13/06

Sammlungsnummer

18179

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags eines pensionierten Landeslehrers auf Aufhebung von Bestimmungen in der Satzung der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge bezüglich des Erlöschens des Anspruchs auf eine Versehrtenrente mangels Legitimation; Erwirkung eines Feststellungsbescheides zumutbar

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.      1. Der Antragsteller steht als Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er bezog seit 1. Jänner 1979 eine Versehrtenrente nach dem OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz (im Folgenden: LKUFG). Mit Ablauf des 31. August 2005 wurde e...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen