Erkenntnis Nr. B1270/06 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2007

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Festlegungen in einem raumordnungsrechtlichen Baulandumlegungsverfahren hinsichtlich der erforderlichen Grundaufbringung für öffentliche Verkehrsflächen und einer Geldabfindung; keine verfassungswidrige Zusammensetzung der Umlegungsoberbehörde

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B1270/06 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2007

Geschäftszahl

B1270/06

Samm...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen