Erkenntnis Nr. B131/06 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 2007
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Behebung des erstinstanzlichen Bescheides betreffend grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Vermächtnisses und eines darauf begründeten Schenkungsvertrags wegen Unzuständigkeit der Grundverkehrsbehörde infolge denkmöglicher Annahme eines nichtigen Umgehungsgeschäftes
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Auszug
Erkenntnis Nr. B131/06 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 2007
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.06.2007GeschäftszahlB131/06Sammlungsnummer18129LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Behebung des erstinstanzlichen Bescheides betreffend grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Vermächtnisses und eines darauf begründeten Schenkungsvertrags wegen Unzuständigkeit der Grundverkehrsbehörde infolge denkmöglicher Annahme eines nichtigen UmgehungsgeschäftesSpruchDie Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in i...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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