Erkenntnis Nr. B131/06 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 2007

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Behebung des erstinstanzlichen Bescheides betreffend grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Vermächtnisses und eines darauf begründeten Schenkungsvertrags wegen Unzuständigkeit der Grundverkehrsbehörde infolge denkmöglicher Annahme eines nichtigen Umgehungsgeschäftes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B131/06 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 2007

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2007

Geschäftszahl

B131/06

Sammlungsnummer

18129

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Behebung des erstinstanzlichen Bescheides betreffend grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Vermächtnisses und eines darauf begründeten Schenkungsvertrags wegen Unzuständigkeit der Grundverkehrsbehörde infolge denkmöglicher Annahme eines nichtigen Umgehungsgeschäftes

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in i...

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